RechVersV
§ 46Aufwendungen für Kapitalanlagen
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
- 1.
- die Aufwendungen für die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, wie Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallrisiken, Abgaben und Versicherungsbeiträge;
- 2.
- Depotgebühren;
- 3.
- Vergütungen an den Treuhänder für den Deckungsstock;
- 4.
- Verluste aus Beteiligungen an rechtsfähigen Personengesellschaften;
- 5.
- Schuldzinsen für Hypotheken auf den eigenen Grundbesitz.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 69 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR337800994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d590a78f3f72d209e9723943b70849208059db547cbdebf9f7d90eedcaae94d