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RdFunkNG

Art 1Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag

Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin

Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR224600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82af4735d814a35b3e87868c769974ebdd0423a575689a481901dda345a0dbd1

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