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RAVPV

§ 14Suchfunktion

Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion. § 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 15.7.2022 I 1146

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR216700016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c84e4caba6bf3d8d23c24b5cef9de2d78a68b9fbfcb4450b8707cb1ea45ca6c

XML-Quelle beim Herausgeber