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RAV 2003

§ 4Anpassung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2003 an 12,06 Euro.
(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2003 an 10,60 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR078400003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0469622d5d6cd63d8b737c8c3bcfc2bdf880e47fa5ccfebe8f6fe75bd1d7935a

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