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RAV 2001

§ 4Anpassung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2001

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2001 an 22,86 Deutsche Mark und vom 1. Januar 2002 an 11,68813 Euro.
(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2001 an 19,93 Deutsche Mark und vom 1. Januar 2002 an 10,19005 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR104000001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c6c9367db7b3d5234f105a7925fc3642dcb9a5628f978ed61d07e8e8d036d089

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