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3. RAG

Allgemeine Hinweise

Drittes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Die Vorschrift gilt nicht in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Anl. I Kap. VIII Sachg. H Abschn. I Nr. 15 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1057
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010130960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc6517930446274220f7f166e9185f8df29fc4b6abb44366f46f9824384df556

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