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RAG 1991

§ 1Grundsatz

Rentenanpassungsgesetz 1991

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1990 auf das Jahr 1991 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1991 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110650991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54a4cdb4784604954ccec7469d0963d037d7a4cd8a9110857d805458e6fc7ba4

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