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RAG 1985

§ 8Pflegegeld

Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1985 an zwischen 394 Deutsche Mark und 1.573 Deutsche Mark monatlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109130985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0136c2b997817b453a151a01e91eef19685a530da3f6ffece6bb4905d379596a

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