Zum Gesetzesinhalt

RAÜG

§ 2

Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt

Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.8.1998 I 2510

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010140990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb1ebd3365974cb0004ac7acd358caae0e80645303f0086ccb765b3d436ec2ed

XML-Quelle beim Herausgeber