RÜG
§ 31Beitragspflichtiges Durchschnittseinkommen
Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- 1.
- Kalendermonate, in denen durchgängig Beiträge gezahlt worden sind,
- 2.
- je 30 Kalendertage mit Beiträgen als ein Beitragsmonat; ein verbleibender Rest bleibt unberücksichtigt.
- 1.
- des Schulbesuchs,
- 2.
- der Ausbildung,
- 3.
- des Direktstudiums,
- 4.
- des Dienstes zur Erfüllung einer gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstpflicht,
- 5.
- des Einsatzes innerhalb der Aktion "Industriearbeiter aufs Land",
- 6.
- in denen sich Versicherte im Rahmen der dienstlichen Entsendung von Ehepaaren außerhalb des Beitrittsgebiets aufgehalten und ein niedrigeres Einkommen als unmittelbar vorher im Beitrittsgebiet erzielt haben,
- 7.
- einer versicherungspflichtigen Tätigkeit während des Bezugs einer Bergmannsvollrente, einer Rente oder Versorgung wegen Invalidität oder einer Unfallrente aufgrund eines Körperschadens von mehr als zwei Dritteln,
- 8.
- der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Quarantäne,
- 9.
- des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs,
- 10.
- der Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder,
- 11.
- des Bezugs der Mütterunterstützung,
- 12.
- der vereinbarten unbezahlten Freistellung,
- 13.
- in denen der Versicherte zur Betreuung ständig pflegebedürftiger Familienangehöriger nach § 19 Abs. 3 von der Arbeit freigestellt war oder seine Arbeitszeit gemindert hat,
- 14.
- des Bezugs von Vorruhestandsgeld,
- 15.
- des Bezugs von staatlicher Unterstützung und betrieblicher Ausgleichszahlung während der Zeit der Arbeitsvermittlung,
- 16.
- des Bezugs von Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung,
- 17.
- mit Beiträgen außerhalb des Beitrittsgebiets,
- 18.
- in denen Versicherte in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990 eine Strafe mit Freiheitsentzug verbüßt haben, für die sie rehabilitiert worden sind,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.7.2017 I 2575
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016069991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4896919a27ea17437526956ae89be085fbf20e524062c01eac80a15337fbd063