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QVWSG

§ 1Aufgabe des Statistischen Bundesamtes

Gesetz zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken

Das Statistische Bundesamt hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder und der Deutschen Bundesbank die Daten von multinationalen Unternehmensgruppen zu prüfen, um in seinem Zuständigkeitsbereich die Qualität in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Wirtschaftsstatistiken zu sichern.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR175700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8fdeee2fadccbb06be75c0e5bb0c0e9a31b9cef5c55737810b43d62f34fb743

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