PTStiftG
§ 8Aufgaben des Kuratoriums
Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
- 1.
- der Vorschlag über die Bestellung des Kurators,
- 2.
- die Festsetzung des jährlich von den im Kuratorium vertretenen Unternehmen und Privatpersonen an die Stiftung zu zahlenden Zuschusses,
- 3.
- die Feststellung des Haushaltsplans,
- 4.
- die Genehmigung der Veräußerung oder sonstigen entgeltlichen Abgabe von Vermögensgegenständen in dem von der Satzung festgelegten Umfang,
- 5.
- die Entscheidung über die Bestellung der Museumsleiter und die Festlegung ihrer Befugnisse,
- 6.
- die Genehmigung von Organisationsvorschriften für die Museen,
- 7.
- die Entscheidung über die Veränderung des Standorts einer Sammlung,
- 8.
- die Beschlußfassung über Art und Weise der Zusammenarbeit mit postgeschichtlich tätigen Vereinigungen sowie mit anderen Museen und Stiftungen und
- 9.
- der Erlaß und die Änderung der Satzung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 30.3.2021 I 402
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR238200994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): de9331b484afe18ce78a05aa984b67608f34c69c2ef56b9902d572d54f9fc5da