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1. ProdSV

§ 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Bei elektrischen Betriebsmitteln, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.3.2026 I Nr. 54

Sonst: Ersetzt V 8053-4-1 v. 11.6.1979 I 629 (TechArbmGV 1)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR050200016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4cf0a9cf3de96818c84c0700c47df961051d62f0e8faaa2629a92b8b8bafa82

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