1. ProdSV
§ 3Bereitstellung auf dem Markt
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
- 1.
- mit den in Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 genannten Sicherheitszielen übereinstimmen,
- 2.
- entsprechend dem in der Europäischen Union geltenden Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind und
- 3.
- bei ordnungsgemäßer Installation und Instandhaltung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztiere sowie Güter nicht gefährden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.3.2026 I Nr. 54
Sonst: Ersetzt V 8053-4-1 v. 11.6.1979 I 629 (TechArbmGV 1)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR050200016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4cf0a9cf3de96818c84c0700c47df961051d62f0e8faaa2629a92b8b8bafa82