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PrisenO

Allgemeine Hinweise

Prisenordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Überschrift: Nur mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015850939

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da72ff65741c8f7a1614aaed17142e5c14b82500799703484466ddd6315c87f6

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