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PrisenO

Prisenordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015850939

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da72ff65741c8f7a1614aaed17142e5c14b82500799703484466ddd6315c87f6

XML-Quelle beim Herausgeber

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