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PrfgZFortbAUTV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR260000007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7959fd60f0e7b8a99d6462f0d9bfecb93a81c0e153eff818e1964a8df521f107

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