PreisLS
Nr 7Mengenansatz
- a)
- bei Preisvereinbarungen auf Grund von Vorkalkulationendie bei der Leistungserstellung zu verbrauchenden Güter und in Anspruch zu nehmenden Dienste, wie sie im Zeitpunkt der Angebotsabgabe voraussehbar sind,
- b)
- bei Preisvereinbarungen auf Grund von Nachkalkulationendie bei der Leistungserstellung tatsächlich verbrauchten Güter und in Anspruch genommenen Dienste.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR524400953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5125932a2ee1e359b1bd35e0932a2245aa25eda37a9054507f3538ff07ff8ade