PreisG
§ 6
Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung
- a)
- Tarife des Post- und Fernmeldewesens im Amtsblatt der Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes,
- b)
- Eisenbahntarife im Tarif- und Verkehrsanzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs,
- c)
- Binnenschiffahrtstarife in den Binnenschiffahrtsnachrichten,
- d)
- sonstige Verkehrstarife, die im Einvernehmen mit dem Direktor der Verwaltung für Verkehr erlassen werden, im Verkehrsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Stand: Geändert durch Art. 22 G v. 18.2.1986 I 265
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR700270948
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b21f109826c9bdd4f77829f2fcc1238d63a113d3312e13eb7f6db95b4913679