PostSchliV
§ 5Antragstellung
- 1.
- die Benennung des Antragstellers, des Antragsgegners und des Antragsziels,
- 2.
- den Vortrag des Antragstellers, aus dem sich Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen ergeben können,
- 3.
- die Erklärung, dass dem Antrag auf Schlichtung der erfolglose Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner vorausgegangen ist,
- 4.
- die Erklärung, dass kein Gerichtsverfahren zu dem Streitgegenstand rechtshängig ist,
- 5.
- die Erklärung, dass mit dem Antragsgegner keine Sonderbedingungen vereinbart wurden,
- 6.
- die Erklärung, ob es sich um eine Privatsendung oder um eine Sendung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und
- 7.
- die Tatsachen, Nachweise und Unterlagen, die das Vorbringen des Antragstellers stützen.
Stand: Geändert durch Art. 35 G v. 15.7.2024 I Nr. 236, Nr. 331
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR098000022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbb16731866d8e9875fcbd606556755a1fd4cf851e50e127a6b196b170e3a944