Zum Gesetzesinhalt

PostG

§ 2Regulierungsziele

Postgesetz

(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
1.
die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
2.
die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
3.
die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
4.
die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
5.
die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
6.
die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
7.
die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0EC0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b55a6fd5ae2dd096011a786bfb9dbaa9dced33636f9a72c5d47761bb514e55bd

XML-Quelle beim Herausgeber