PostG
§ 2Regulierungsziele
- 1.
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
- 2.
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
- 3.
- die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
- 4.
- die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
- 5.
- die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- 6.
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
- 7.
- die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0EC0B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b55a6fd5ae2dd096011a786bfb9dbaa9dced33636f9a72c5d47761bb514e55bd