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PostbankSZV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Sonderzahlung an die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bac45e09977eb534c69acd008a331709cd70090e8a3e0b00dc9d6e1be273f4e1

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