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PostbankSZV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Sonderzahlung an die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2005 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bac45e09977eb534c69acd008a331709cd70090e8a3e0b00dc9d6e1be273f4e1

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