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PortalV

Schlussformel

Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 28.3.2019 I 410

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR177400015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd215906b3a22cdc3c6a95a6cffcb6a0cb3cc151451295312fd1670d2657d18b

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