PolierPrV 2012
Anlage 3(zu § 10) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zum Prüfungsteil „Baubetrieb“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils, die zusammengefasste Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der Projektarbeit, der Präsentation und des Fachgesprächs und die Bewertung mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Bautechnik“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des Bereichs „Hochbau“ oder „Tiefbau“ und die Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und die Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 2.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 62 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR192600012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 345a7e74b85a81721851041524ee579d59ca5b823f38b76b211b950894ca7f6e