Zum Gesetzesinhalt

PMMPrV

§ 2Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.
Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse,
2.
Mikrotechnologie-Fachaufgaben,
3.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 36 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR141800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96653c6e71965c5635b315e179a8341fa8af6835500bee142f881c2f25457d5c

XML-Quelle beim Herausgeber