Pkw-EnVKV
§ 7Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Hinweis oder ein Aushang an einer dort genannten Stelle angebracht ist,
- 2.
- entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 3, oder entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 3.
- entgegen § 4 Absatz 5 Satz 1 den Leitfaden nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
- 4.
- entgegen § 5 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Angabe gemacht wird oder
- 5.
- entgegen § 6 eine Angabe, ein Zeichen oder ein Symbol verwendet.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.3.2026 I Nr. 55
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR103700004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbf707347812075fccf126384bd0f27a184d6902f30aa27281d42309c9d0f569