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PfWirtAusbStEignV 2011

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 136) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 Abs. 25 G v. 23.5.2017 I 1228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022800011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a775566e614bcfd3a35c80f83fd4302afbe3c9fdf421eea9e37b3e3b7e2dd6a

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