Zum Gesetzesinhalt

PfPTrStatG

Art 1Allgemeines

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Zusatzprotokoll

Folgenden in Brüssel am 20. Juli 1995 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:
a)
dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen,
b)
dem Zusatzprotokoll vom 19. Juni 1995 zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen.
Das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 19.9.2002 II 2482

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR133820998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8bccc0441feb72f479bbe32609db0b5004d7bfaf5e4c1815fd0ba5229a8552e4

XML-Quelle beim Herausgeber