PflSchSachkV 2013
Anlage 5(zu § 8) Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
| Hiermit wird bestätigt, dass | |
| Herr/Frau* . . . . . . . . . . (Name des Sachkundigen) | |
| geboren am: . . . . . . . . . . (Geburtstag) | |
| am . . . . . . . . . . an der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme . . . . . . . . . . (Bezeichnung der Maßnahme), | |
| anerkannt durch . . . . . . . . . . (Bezeichnung der anerkennenden Behörde) | |
| zur Sachkunde nach § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes teilgenommen hat. | |
. . . . . . . . . . . . . (Ausstellungsort) | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Name desjenigen, der für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme verantwortlich ist) | |
. . . . . . . . . . (Datum) | ||
. . . . . . . . . . (Unterschrift) |
Nichtzutreffendes streichen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 376 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR195310013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfdb584ea3799b46a1d4083752dc284867c80300197c9ee6bf04d86af04af77e