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PflSchSachkV 2013

Anlage 4(zu § 4 Absatz 8) Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1960)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)


Zeugnis
über die Prüfung nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


Herr/Frau . . . . . . . . . .
geboren am  . . . . . . . . . .

in . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . . 

die Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit

im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Pflanzenschutzgesetzes

im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Pflanzenschutzgesetzes

mit folgenden Ergebnissen bestanden:


Prüfungsergebnis

Note
Fachtheoretischer Teil

Schriftliche Prüfung

. . . . . . .
Mündliche Prüfung

. . . . . . .
Fachpraktischer Teil. . . . . .


Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .



                                (Siegel der zuständigen Stelle)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 376 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR195310013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfdb584ea3799b46a1d4083752dc284867c80300197c9ee6bf04d86af04af77e

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