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PflegeVG

Art 36 bis 38

Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 33 G v. 12.12.2019 I 2652

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101409994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 257c8c81d3e42032f69b2a9a359542eaf71ff328218703c181ca3888330344f0

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