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PflBestSchV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zum Schutz von Beständen zur Erzeugung oder zum Erhalt von Obstanbaumaterial sowie Erwerbsobstbeständen vor besonderen unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 19.10.2023 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 13.10.2023 I Nr. 277 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 6 dieser V am 19.10.2023 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1150B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45d6fa2db4c97ee41a2917c85a8633afec8a26d9969b572533a3aec1c81df7a5

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