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PflBeschV

Anlage 1(zu § 18 Absatz 6)

Pflanzenbeschauverordnung

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 277, S. 15)
Rundstempel mit der Aufschrift Deutscher Pflanzenschutzdienst Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle. In der Mitte ist die Ährenschlange abgebildet, links davon ein Platzhalter für die Abkürzung des Bundeslandes, rechts davon ein Platzhalter für die personenspezifische Nummer des Stempels.
Muster eines bundeseinheitlichen Stempels: XX bezeichnet das Bundesland, in dem die zuständige Behörde ansässig ist, YY bezeichnet eine mitarbeiterbezogene Nummer.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1150C0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82fba0642d0e4162255543beed0b7e0b10b5e7649d8618a721a118ad7d483431

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