PflanzTechnAusbV
§ 7Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR048200013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c086fe64c64cc223c8f1b866500898fab3e68362ab566f00d7a9683a63031a1f