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PfandBrAUmwG

§ 9Inkrafttreten

Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023100988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f839ea01b83c04b3ebaa32780716eaac059b272d56496053d35800b42d45a6ff

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