Zum Gesetzesinhalt

PfändfreiGrBek 2017

Schlussformel

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR075000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dac3d875586a37ed839ed1d83184c049e79365ac5047b80bd3ff20f4316cc813

XML-Quelle beim Herausgeber