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PfändfreiGrBek 2017

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR075000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dac3d875586a37ed839ed1d83184c049e79365ac5047b80bd3ff20f4316cc813

XML-Quelle beim Herausgeber

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