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PfändfreiGrBek 2015

Schlussformel

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR061800015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a3650ba7e13b83bbc06215937f2fb44298db12674b391fedc00d9d31098bbd6

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