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PfändfreiGrBek 2009

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.5.2009 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114100009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45319d21212d145a418228126da51c917a008f5e5b16fe8cd1f8b75359eca93b

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