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PfändfreiGrBek 2007

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Die Bundesministerin der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006400007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f536e63da7fee446e74edfa7d9a0d3c0eeefa05356b2c0c0f64e5f263feb2e4f

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