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PersStdGÄndG 2

Art I

Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005180957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 441ee9a6427f2295ca9869195c939419f262a007c6cadff3878e39af0a5c12a3

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