Bei den in § 1 genannten Einrichtungen dürfen die bisher gewährten Essenszuschüsse oder entsprechende Leistungen unabhängig von ihrer bisherigen Höhe ab 1. Januar 1984 nicht mehr gewährt werden. Essenszuschüsse sind Leistungen nach Nummer 10 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes vom 25. September 1974 in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung oder nach gleichartigen Regelungen.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 64 G v. 23.12.2003 I 2848
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