PersAnpassG
Abschnitt 2 Versorgung
Gesetz zur Anpassung der Personalstärke der Streitkräfte
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 12 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR401900001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fd12bf0bdf04306a0c672b86f71551adf5fae91ea491401e9b42d3d99fb84725