(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank AG eingetragen wird. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 18. Mai 2018 (BGBl. I S. 618; 2020 I S. 135) außer Kraft.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt.
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt V 900-10-4-55 v. 18.5.2018 I 618, 2020 I 135 (PBNUBestV)
Sonst: Die V ist gem. Bek. v. 27.5.2020 I 1208 am 15.5.2020 in Kraft getreten
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