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PBeaKK-VerwAufwVO

§ 6Inkrafttreten

Verordnung über die Abrechnung und Verteilung des Verwaltungsaufwands der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost aus der Weiterführung der Postbeamtenkrankenkasse

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003700016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8bd7d8b7b3655a8a6a8b7785a2990c61d88e0618f92e806df55df424720ef20

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