PAuswG
§ 23Personalausweisregister
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- 1.
- der Ausstellung der Ausweise und der Feststellung ihrer Echtheit und
- 2.
- der Identitätsfeststellung der Person, die den Ausweis besitzt oder für die er ausgestellt ist.
- 1.
- Familienname und Geburtsname,
- 2.
- Vornamen,
- 3.
- Doktorgrad,
- 4.
- Tag der Geburt,
- 5.
- Ort der Geburt,
- 6.
- Größe,
- 7.
- Farbe der Augen,
- 8.
- Anschrift,
- 9.
- Staatsangehörigkeit,
- 9a.
- Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung,
- 10.
- Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters,
- 11.
- Seriennummer,
- 12.
- Sperrkennwort und Sperrsumme,
- 13.
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer,
- 14.
- ausstellende Behörde,
- 14a.
- die örtlich zuständige Personalausweisbehörde, wenn diese nicht mit der ausstellenden Personalausweisbehörde identisch ist,
- 15.
- Vermerke über Anordnungen nach § 6 Absatz 7 und Maßnahmen nach § 6a Absatz 1 bis 3,
- 16.
- (weggefallen)
- 17.
- E-Mail-Adresse, sofern der Personalausweisinhaber in die Speicherung einwilligt,
- 18.
- Ordensname, Künstlername,
- 19.
- den Nachweis über eine erteilte Ermächtigung nach § 8 Absatz 4 Satz 2 und
- 20.
- lichtbildaufnehmende Stelle.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.7.2026 I Nr. 213
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR134610009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7fb7e5e6d2c79dc8cbbebd7e859ccfffe11af56309c68aba00dd22363be855c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 139b AOIdentifikationsnummer
„… 6. Größe, 7. Farbe der Augen, 8. Anschrift, 9. Staatsangehörigkeit, 9a. Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, 10. Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, 11. Seriennummer, 12. Sperrke …“