Zum Gesetzesinhalt

PatG§41Abs2Bek 96

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes

Auf Grund des § 41 Abs. 2 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), der durch Artikel 13 Abs. 1 des Markenrechtsreformgesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht, daß Deutsche auf Grund einer ersten Anmeldung einer Erfindung beim Deutschen Patentamt für eine Patentanmeldung
in Kolumbien
ein Prioritätsrecht, das nach Voraussetzungen und Inhalt mit dem Prioritätsrecht nach der Pariser Verbandsübereinkunft vergleichbar ist, genießen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. April 1995 (BGBl. I S. 534).
Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR079100996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 812d3d752cf876c734cbdf725c6cbbaa65aac8919101202a4615a5668497a5cb

XML-Quelle beim Herausgeber