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PartG DDR

(XXXX) §§ 21 bis 24(weggefallen)

Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 342 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR000660990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d799f6c59ab4b99e14e8d19b8603129b13e3f3661b2f176fa2235d626b6664d7

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