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ParkettlAusbV 2002

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damitabgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister derLänder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplanfür die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab:  1. 8.2002 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185200002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 470728a0c62fe68d18125b094d16e859f9da94c994087ffa979eebb1d5994fd2

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